1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Auftragnehmer (Übersetzer) und dem Auftraggeber (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat.
2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber rechtzeitig bei Auftragsvergabe dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Pflichten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Ausführung und Mängelbeseitigung
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
(2) Der Auftragnehmer darf die Übersetzung von Dritten ausführen lassen, soweit er dies für sinnvoll hält.
(3) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
(4) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Auftragnehmer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(6) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Auftragnehmer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.
4. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(2) Wird die Arbeit von Dritten ausgeführt, haftet der Auftragnehmer nur für sorgfältige Auswahl. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, dem Auftraggeber auf Wunsch etwaige Ansprüche gegen Dritte abzutreten.
(3) Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen. Wird eine Verschlüsselung der elektronisch zu übermittelnden Daten gewünscht, ist der Auftragnehmer ausdrücklich hierauf hinzuweisen.
5. Berufsgeheimnis
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.
6. Vergütung
(1) Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 52 Schreibmaschinenanschläge. Die Zeichenanzahl wird durch ein Textcount.Programm ermittelt.
(2) Ist kein anderes Zahlungsziel vereinbart, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Übersetzung fällig.
(3) Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Die Preise verstehen sie zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.
7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Der Auftragnehmer hat das Urheberrecht an der Übersetzung.
8. Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Klausel soll diejenige Regelung gelten, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
9. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Auf das Rechtsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist Aachen.